An alle Hallennutzer mit Privatpferden

 

 

Die Hallenordnung ist einmalig zu unterschreiben

 

Eine gültige Haftpflichtversicherung des Pony/Pferdes ist vorzulegen

 

Die Nutzung der Reithalle ist in dem Hallenbuch einzutragen ( Name des Reiters), dies liegt im Eingangsbereich aus

 

Die Bezahlung der Anlagennutzung erfolgt durch Einzugsermächtigung an den Verein

 

Ab 22.00 Uhr ist Stallruhe einzuhalten

 

Das Licht ist zu löschen !!!

 

Beim Reiten in der Halle während des Reitunterrichtes ist den Anweisungen des Reitlehrers Folge zu leisten.

 

Der Reitlehrer ist vom Vorstand des Vereines ermächtigt einen Verweis/Ausschluss gegenüber Reiter/Pferd auszusprechen.

 

Die Pferde, die in der Halle bewegt werden sind gesund und frei von ansteckenden Krankheiten.

 

Beim Hin- und Wegreiten von der Halle sind die Pferdeäpfel seines Pferdes von der Straße zu entfernen

(dies gilt im Besonderen auf der Straße Richtung EDEKA)

(ggf. sollte man eine Plastiktüte mit sich führen, zum dementsprechenden Transport der Äpfel)

 

 

 

Der Vorstand